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Zählung Heizkostenverteiler

Warum zählt der Heizkostenverteiler Verbrauchseinheiten bei abgedrehtem und fühlbar kaltem Heizkörper?

 

Hierzu gibt es zwei mögliche Ursachen, die wir Ihnen nachfolgend erläutern.

Oft werden durch den Nutzer Heizkörper auf der Thermostatstellung Stern (*) betrieben. Diese Thermostatstellung nimmt eine Frostschutzsicherung vor und stellt Wärmemengen bei niedrigen Umgebungstemperaturen zur Verfügung. Werden z.B. im Winter die Fenster über einen längeren Zeitraum gekippt oder die Räume kräftig durchgelüftet, so öffnet das Heizkörperthermostat auf der Stern-Stellung den Heizkörperzulauf und der Heizkörper erwärmt sich. Je nach Dauer kann sich der Heizkörper leicht bzw. stark erwärmen. Oft wird dieser Heizbetrieb durch den Nutzer gar nicht bewusst wahrgenommen. Vielmehr wird erst nach einigen Tagen oder gar Monaten festgestellt, dass der Heizkostenverteiler Verbrauchswerte anzeigt, obwohl der Heizkörper gar nicht bewusst aufgedreht wurde.

Der elektronische Heizkostenverteiler registriert bereits kleinste Wärmemengen. Ab einer Heizkörpertemperatur von 30 Grad werden die angegebenen Wärmemengen erfasst. Diese Empfindlichkeit ist in der DIN-Norm EN 834 als Zulassungskriterium für eine ordnungsgemäße Wärmeerfassung vorgeschrieben.

Bitte beachten Sie, dass ein Heizkörper mit einer Temperatur von beispielsweise 30 Grad die Raumluft bereits erwärmt (die durchschnittliche Lufttemperatur liegt in beheizten Räumen bei ca. 21 Grad). Durch Berühren des Heizkörpers mit der Handfläche hat man jedoch das Gefühl, dass der Heizkörper scheinbar kalt ist. Dies ist, bedingt durch die menschliche Körpertemperatur, die bekannterweise bei 36-37 Grad liegt. Eine Heizkörpertemperatur von 30 Grad wir demnach als kalt empfunden (= Vermutung abgestellter Heizkörper). Diese niedrigen Heizköpertemperaturen, die ebenfalls der Räumerwärmung dienen, sind somit für den elektronischen Heizkostenverteiler registrierbar und werden richtigerweise erfasst!

Eine weiter Besonderheit ergibt sich bei:

Wohngebäude mit Einrohrheizungsanlage

Bei diesen Gebäuden gibt es nur einen Heizungsstrang, an den der Heizkörper sowohl im Zulauf (oberer Anschluss) als auch im Rücklauf (unterer Anschluss) angeschlossen ist. Hierbei wird das Heizungsrohr permanent mit höheren Heizungswassertemperaturen durchströmt als bei Zweirohrheizungsanlagen (ein Rohr Vorlauf und ein Rohr Rücklauf). Bei einer Einrohrheizungsanlage kann es vorkommen, dass durch den Rücklauf der Heizkörper geringe Mengen an Heizwasser in den Heizkörper einströmen und diesen geringfügig erwärmen (der Heizköper ist nur lauwarm oder fühlbar kalt). Dieser Vorgang wird als Rückerwärmung bezeichnet.

Es ist auch möglich, dass durch die hohen Temperaturen des Heizungsstranges über die Wärmeleitung des Metalls, der Heizkörper geringfügig erwärmt wird. Aber auch diese geringe Erwärmung des Heizkörpers muss vom elektronischen Heizkostenverteiler registriert und angezeigt werden. Es handelt sich hierbei nicht um einen Mangel, sondern um eine Eigenheit bei diesem Typ von Heizungsanlagen. Diese Erwärmung der Heizkörper trägt ebenfalls zur Grunderwärmung der Räumlichkeiten bei, welche sich als Einspareffekt auf die gewollt und bewusst beheizten Flächen in der Wohnung auswirkt. Weiterhin ist der gemessene Heizungsverbrauch in diesen Fällen, im Vergleich zu aufgedrehten Heizkörpern, sehr gering und hat aus nachfolgenden Gründen kaum Auswirkung auf die Heizkostenabrechnung:

  • es werden im Vergleich zu einem bewusst genutzten Heizkörper nur sehr wenige Verbrauchseinheiten auf diese Weise erfasst
  • die Kosten je Verbrauchseinheit sind durch die Vielzahl der Verbrauchseinheiten sehr gering (bei der Heizkostenabrechnung mit elektronischen Heizkostenverteilern).

Andere Faktoren (z.B. Nutzerverhalten, Heizverhalten der Nachbarn, Lage der Wohnung im Haus) haben weit höheren Einfluss auf den Heizbedarf und damit auf die Verbrauchseinheiten, als dies durch den oben beschriebenen Effekt bei Einrohrheizungsanlagen der Fall ist. Bei kleinen Heizkörpern treten die Verbrauchszählungen etwas häufiger auf, aufgrund des geringen Abstandes des Heizkostenverteilers zu Vor- und Rücklauf des Heizungsstranges und des geringeren Wasservolumens, das sich schneller erwärmt.

Dieser vermutliche Nachteil wird aber durch den geringen Bewertungsfaktor eines kleinen Heizkörpers in der Heizkostenabrechnung ausgeglichen bzw. stark abgeschwächt.

Die bei Ihnen installierten Heizkostenverteiler sind sowohl für den Einsatz in Wohngebäuden mit Einrohr- und Zweirohrheizungsanlagen geeignet und empfohlen. Grundlage hierfür ist die DIN-EN 834, als Zulassungskriterium.

 

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